Darf der Headhunter Sie am Arbeitsplatz anrufen?
Die Antwort ist eindeutig: Ja, er darf!
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: I ZR 221/01) ist der Erstkontakt zu Mitarbeitern via telefonischer Direktansprache am Arbeitsplatz als Teil des freien Wettbewerbs grundsätzlich erlaubt. Der Berater muss das Gespräch kurz halten, es sollte nicht länger als 5 bis 10 Minuten dauern. Hintergrund ist, dass er Sie nicht zu lange von der Arbeit abhalten darf, und er darf Sie auch nicht umwerben. Nach Klärung der Eckdaten und Ihrer Entscheidung, weitere Gespräche zu führen, werden diese Gespräche in das private Umfeld verlegt. Aus diesem Umstand ergeben sich auch die Arbeitszeiten der Personalberater. Dann kann der Berater mit Ihnen ein vertrauliches Gespräch führen oder Sie treffen, wenn Sie frei haben – in der Regel abends oder am Wochenende.
Und was ist mit der Moral? Und ist es wirklich rechtens?
Immer noch sehen sich Headhunter und Personalberater Vorurteilen gegenüber ihrer Tätigkeit ausgesetzt. Das Empfinden, es sei Unrecht, loyale Mitarbeiter abzuwerben, besteht bis heute. Dies hat der Branche gerade in ihren Anfängen einen zweifelhaften Ruf eingebracht. Teilweise ist dieses Empfinden – gerade in Deutschland – verständlich, da die Personalberaterbranche auch viel dafür getan hat, möglichst intransparent aufzutreten.
Neben der Tatsache, dass die Tätigkeit eines Personalberaters juristisch anerkannt ist, gehört seine Dienstleistung mittlerweile zu den anerkannten und etablierten Personalbeschaffungsmethoden. Oft werden die folgenden Argumente nicht berücksichtigt:
- Ein Personalberater wird nur aktiv, wenn er von einem Unternehmen beauftragt wird.
- Nur das beauftragende Unternehmen (Auftraggeber des Headhunters) unterbreitet dem Kandidaten ein Vertragsangebot! Das Angebot erhalten und verhandeln Sie nicht mit dem Headhunter. Er tritt lediglich als Moderator auf und vertritt sowohl IHRE als auch die Interessen seines Auftraggebers.
- Der Headhunter bzw. Personalberater ist vertrauensvoller Vermittler zwischen dem Kandidaten und dem Unternehmen. Die gleiche Aufgabe erfüllt in ähnlicher Form auch eine Stellenanzeige.
- Seriöse Headhunter stellen eine Jobofferte im Detail vor – mit allen Vor- und Nachteilen. Anschließend stellt er immer die gleiche Frage: Ist dies für Sie einen spannende Option bzw. ein beruflicher sinnvoller Schritt? D.h.: Sie können jeder Zeit im Prozess „Nein“ sagen. Weder verpflichtet Sie das Gespräch mit ihm zu etwas, noch kostet es Sie etwas.
Perspektivwechsel
Das der Anruf des Headhunter am Arbeitsplatz rechtens ist, sollte nun geklärt sein. Wenn Sie trotz der oben aufgeführten Argumentation dennoch der Meinung sind, dies sei moralisch verwerflich, hilft es möglicherweise, mal eine andere Sichtweise zu diesem Thema zu hören (bzw. lesen):
Das Schalten von Stellenanzeigen ist gemeinhin anerkannt und wirft keinerlei moralischen Fragen auf. Aber schauen wir uns dies doch mal genauer an – was passiert denn da?
Letztendlich wirbt das Unternehmen, welches die Anzeige schaltet, den Leser direkt ab und fragt „Hey, willst Du nicht lieber bei uns arbeiten?“
Mit anderen Worten: Der Headhunter macht nichts anderes, allerdings haben Sie die Möglichkeit in einem meist sehr netten und direkten Austausch mehr Informationen über den Rahmen und Inhalt der Stelle zu erfahren und erhalten meist noch eine Beratung kostenlos dazu. Im direkten Vergleich zur anonymen Anzeige möglicherweise ein deutlicher Mehrwert…